Dr. Simone Kuhlmann

In ihrem Habilitationsvorhaben geht Simone Kuhlmann der Frage der Zulässigkeit des Einsatzes algorithmenbasierter wissensgenerierende Systeme im Gesundheitsbereich nach. Systeme, die anhand von Daten Prognosen oder Zuordnungen vornehmen, gelten vor allem dort als besonders vielversprechend und können in vielfältigen Ausprägungen zur Anwendung kommen, etwa zur Unterstützung von Therapieentscheidungen, im Bereich der Arzneimittelforschung oder auch zur frühzeitigen Erkennung von Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Ihr Einsatz in einem solch sensiblen Bereich wirft jedoch mit Blick auf die immanenten Funktionslogiken solcher Systeme, insb. was die begrenzten Validierungsmöglichkeiten des Outputs betrifft, Fragen nach der Zulässigkeit auf, sind aus rechtlicher Sicht an Entscheidungen legitimierende Wissensgrundlagen doch qualitative Erwartungen geknüpft. Welche qualitativen Anforderungen das Recht an Wissen an Entscheidungsgrundlage knüpft und auf welche Weise das Recht versucht, diese für algorithmenbasierte Systeme abzusichern, ist Gegenstand ihres Projekts.